Es ist ein Szenario, das sich in der Schweiz jährlich tausendfach wiederholt: Ein Panzerschlauch platzt, eine Dichtung versagt, eine Leitung leckt. Der Schaden ist gross, die Nerven liegen blank — und dann teilt die Versicherung mit, dass sie nicht oder nur teilweise zahlt. Was viele nicht wissen: Das ist legal, und es passiert häufiger als man denkt.
Die rechtliche Grundlage: VVG Art. 14
Das Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in Art. 14, was als «Obliegenheitsverletzung» gilt. Vereinfacht gesagt: Wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten — oder sein Unterlassen — das Schadensrisiko erhöht hat, darf die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Im Bereich Wasserschaden bedeutet das konkret: Wer seine Wasserinstallationen nicht regelmässig wartet und prüft, verletzt seine Sorgfaltspflicht. Die Versicherung kann sich dann auf diese Obliegenheitsverletzung berufen.
Was steht in den AVB der grossen Versicherer?
Alle grossen Schweizer Versicherer haben entsprechende Ausschlussklauseln in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Formulierungen variieren, der Kern ist jedoch derselbe:
| Versicherer | Ausschluss / Klausel |
|---|---|
| Viele Versicherungsbedingungen enthalten Regelungen zu Unterhalt, Sorgfaltspflichten oder Obliegenheiten. Die konkreten Formulierungen variieren je nach Versicherer, Produkt und Ausgabejahr. Prüfen Sie Ihre eigene Police unter dem Abschnitt «Ausschlüsse» oder «Obliegenheiten». | |
Eine vollständige Dokumentation kann im Streitfall helfen, den Zustand, die erfolgten Kontrollen und die veranlassten Massnahmen nachzuweisen. Wer keinen Nachweis erbringen kann, steht im Streitfall schwächer da.
Wann darf die Versicherung kürzen oder verweigern?
Die Versicherung kann sich auf eine Obliegenheitsverletzung berufen, wenn:
- Der Schaden auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist (z.B. überalterter Panzerschlauch)
- Kein Wartungsprotokoll oder Prüfnachweis vorliegt
- Bekannte Mängel nicht behoben wurden
- Die Sorgfaltspflicht nach OR Art. 58 verletzt wurde
Im Streitfall kann eine dokumentierte Wartungshistorie helfen, den Zustand und die eingeleiteten Massnahmen nachvollziehbar darzustellen. Ein professioneller Prüfbericht stärkt Ihre Position.
Was können Sie tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Schritt 1: Schaden sofort dokumentieren
Fotografieren Sie alles — den Schaden, die defekte Stelle, den Zustand der Anlage. Je mehr Dokumentation Sie haben, desto besser Ihre Ausgangslage.
Schritt 2: Schaden sofort der Versicherung melden
Melden Sie den Schaden unverzüglich. Verspätete Meldungen können als weiterer Grund für Leistungskürzungen herangezogen werden.
Schritt 3: Wartungshistorie zusammenstellen
Suchen Sie alle Belege für durchgeführte Wartungen, Reparaturen und Prüfungen zusammen. Handwerkerrechnungen, Prüfberichte, Fotos — alles, was Ihre Sorgfalt belegt.
Schritt 4: Widerspruch einlegen
Wenn die Versicherung die Leistung kürzt oder verweigert, haben Sie das Recht, schriftlich Widerspruch einzulegen. Begründen Sie, welche Unterhalts- und Kontrollmassnahmen Sie getroffen haben.
Schritt 5: Ombudsstelle einschalten
Die Ombudsstelle der Schweizer Privatversicherungen (www.ombudsman-assurance.ch) bietet kostenlose Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern.
Wie schützen Sie sich für die Zukunft?
Der beste Schutz ist ein dokumentierter Wartungsnachweis. Konkret bedeutet das:
- Regelmässige Prüfung aller Wasserinstallationen alle 3–5 Jahre
- Professioneller Prüfbericht mit Fotodokumentation und Datum
- Strukturierte Prüfdokumentation nach anerkannten Regeln der Technik
- Aufbewahrung aller Belege über die gesamte Besitzdauer
- Behebung festgestellter Mängel mit Nachweis der Massnahmen
Ein Prüfbericht, der als Versicherungsnachweis anerkannt wird, muss folgende Elemente enthalten: Datum der Prüfung, geprüfte Objekte mit Zustandsbeschreibung, Fotodokumentation, Massnahmenempfehlungen, Qualifikation des Prüfers und Unterschrift. Die AquaRisk®-Analyse erfüllt alle diese Anforderungen und entspricht den SIA-Normen.
Besondere Situation: Hausverwaltungen
Für Hausverwaltungen ist die Situation noch komplexer: Sie sind gegenüber dem Eigentümer rechenschaftspflichtig für den Unterhalt der verwalteten Liegenschaften. Wenn ein Schaden entsteht und kein Wartungsnachweis vorliegt, können sie persönlich haftbar gemacht werden — zusätzlich zur Versicherungsproblematik.
Nach OR Art. 58 kann der Werkeigentümer für Schäden haften, die durch fehlerhafte Anlage oder mangelhaften Unterhalt verursacht werden. Fehlt eine nachvollziehbare Unterhaltsdokumentation, kann es für eine Hausverwaltung schwieriger werden, die pflichtgemässe Betreuung der Liegenschaft nachzuweisen.
Schützen Sie sich mit dem richtigen Nachweis
Die AquaRisk®-Analyse von HydroSentinel® erstellt eine strukturierte Prüfdokumentation mit Fotodokumentation und Massnahmenplan — nachvollziehbar und grundsätzlich als Beweismittel verwendbar.
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Die Verweigerung oder Kürzung von Versicherungsleistungen bei Wasserschäden ist keine Seltenheit in der Schweiz — sie ist ein einkalkuliertes Risiko der Versicherer. Der einzige wirksame Schutz ist ein lückenloser Wartungsnachweis. Wer regelmässig prüft und dokumentiert, steht im Schadensfall auf der sicheren Seite — rechtlich und finanziell.