Holling Services GmbH — Hydro-Sentinel Gebäude-Check-Dienste · Version 1.0 · Juni 2026
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge zwischen Holling Services GmbH, Hauptstrasse 108, 8357 Guntershausen bei Aadorf, Schweiz (UID: CHE-379.089.326), nachfolgend «Holling Services», und dem Auftraggeber, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind insbesondere Hausverwaltungen, Immobilieneigentümer, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Liegenschaftsverwaltungen sowie gewerbliche Partnerunternehmen (Sanitär, Heizung, Dach, Fassade, Fenster, Schadensanierung, Asbest- und Schadstoffsanierung).
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn Holling Services diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung.
1.4 Mit der Erteilung eines Auftrags — schriftlich, mündlich, per E-Mail oder elektronisch — erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB.
2.1 Der Hydro-Sentinel Gebäude-Check (AquaRisk®-Analyse) umfasst die systematische Inspektion und Dokumentation von haustechnischen Anlagen und der Gebäudehülle, insbesondere:
2.2 Die Dokumentation erfolgt mittels GPS-verorteter Fotodokumentation und einem strukturierten Prüfbericht. Die Berichte sind nach den Normen der Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereinigung (SIA) aufgebaut und entsprechen den Anforderungen an eine SIA-konforme Dokumentation.
2.3 Der Hydro-Sentinel Check ist eine visuelle Inspektion und Zustandsdokumentation. Er stellt keine bautechnische Expertise, kein Gutachten im Rechtssinne und keine Garantie für den Zustand der geprüften Anlagen dar. Verdeckte Mängel, die ohne zerstörende Untersuchung nicht erkennbar sind, sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen.
2.4 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, umfasst der Leistungsumfang je Objekt: Vor-Ort-Inspektion durch einen zertifizierten Hydro-Sentinel-Prüfer, GPS-verortete Fotodokumentation aller geprüften Elemente, strukturierter Prüfbericht (PDF) mit Mängelliste, Risikoklassifizierung und Handlungsempfehlungen sowie digitale Archivierung des Berichts im Hydro-Sentinel-System.
3.1 Angebote von Holling Services sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Holling Services oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung.
3.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Holling Services.
4.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Standardpreise (gültig ab Januar 2026, Änderungen vorbehalten):
| Leistung | Preis pro Objekt (CHF, exkl. MWST) |
|---|---|
| Hydro-Sentinel Check (1–25 Objekte) | CHF 249.– |
| Hydro-Sentinel Check (26–50 Objekte) | CHF 229.– |
| Hydro-Sentinel Check (ab 51 Objekte) | nach Vereinbarung |
| Jahres-Lizenz (digitale Archivierung) | nach Vereinbarung |
| Re-Check (Nachkontrolle nach Mängelbehebung) | CHF 149.– |
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Holling Services berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben.
4.4 Bei Aufträgen über CHF 2'000.– ist Holling Services berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.
4.5 Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers gegenüber Forderungen von Holling Services ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder von Holling Services schriftlich anerkannt ist.
5.1 Der Auftraggeber kann einen bestätigten Auftrag schriftlich stornieren. Es gelten folgende Stornierungsfristen und -entschädigungen:
| Stornierungszeitpunkt | Ausfallentschädigung |
|---|---|
| Mehr als 10 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin | Keine (kostenfreie Stornierung) |
| 5–10 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin | 25 % des Auftragswertes |
| Weniger als 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin | 50 % des Auftragswertes |
| Am Tag des vereinbarten Termins oder nach Beginn der Leistung | 100 % des Auftragswertes |
5.2 Als «Beginn der Leistung» gilt der Zeitpunkt, in dem der Prüfer das Objekt betritt oder die Anreise zum Objekt begonnen hat.
5.3 Der Verkauf, die Übertragung oder die geplante Veräusserung des Objekts gilt ausdrücklich nicht als Befreiungsgrund für eine kostenfreie Stornierung. OR Art. 404 Abs. 2 bleibt vorbehalten.
5.4 Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, behördliche Verbote, unvorhersehbare Zugangshindernisse) berechtigt beide Parteien zur kostenlosen Verschiebung des Termins auf einen einvernehmlich festgelegten Ersatztermin.
5.5 Bei Rahmenverträgen (mehrere Objekte) gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende. Bereits bestätigte Einzeltermine innerhalb der Kündigungsfrist unterliegen den Stornierungsfristen gemäss Abs. 5.1.
6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Prüfer zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zu allen zu prüfenden Bereichen des Objekts erhält. Dazu gehören insbesondere Keller, Technikräume, Dachböden, Leitungsschächte und Aussenbereich.
6.2 Der Auftraggeber informiert Holling Services vor dem Termin über bekannte Gefahren, Zugangsbeschränkungen, laufende Bauarbeiten oder besondere Sicherheitsvorschriften am Objekt.
6.3 Kann der Check aufgrund fehlenden Zugangs oder mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, gilt dies als Stornierung am Tag des Termins (100 % Ausfallentschädigung gemäss Art. 5.1).
6.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Einwilligungen von Mietern, Stockwerkeigentümern oder anderen Nutzungsberechtigten für die Inspektion vorliegen. Holling Services haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus fehlenden Einwilligungen entstehen.
7.1 Holling Services erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik.
7.2 Vereinbarte Termine sind Richtwerte. Holling Services bemüht sich um deren Einhaltung, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die auf Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind (z.B. Krankheit des Prüfers, Witterungsbedingungen, Zugangsprobleme).
7.3 Der Prüfbericht wird dem Auftraggeber in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Check-Termin in digitaler Form (PDF) zugestellt.
8.1 Holling Services erbringt ihre Leistungen gewissenhaft und nach bestem Wissen. Die Berichte basieren auf dem zum Zeitpunkt der Inspektion sichtbaren und zugänglichen Zustand des Objekts.
8.2 Holling Services haftet nicht für:
8.3 Die Haftung von Holling Services ist in jedem Fall auf den Auftragswert des betreffenden Einzelauftrags begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Holling Services nicht. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.5 Mängelrügen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Berichts schriftlich bei Holling Services einzureichen. Später eingereichte Rügen sind ausgeschlossen.
9.1 Sämtliche Prüfberichte, Fotodokumentationen, Checklisten, Methoden und das Hydro-Sentinel-System sind urheberrechtlich geschützt. Das geistige Eigentum an der Hydro-Sentinel-Methodik liegt beim Entwickler und Rechteinhaber Holger Holling, persönlich. Holling Services GmbH erbringt die Dienstleistungen auf Basis einer Lizenzvereinbarung.
9.2 Holling Services räumt dem Auftraggeber ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Berichten für den eigenen internen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Holling Services gestattet, ausgenommen: Weitergabe an Versicherungen im Zusammenhang mit einem Schadensfall; Weitergabe an Behörden auf behördliche Anforderung; Weitergabe an potenzielle Käufer des Objekts im Rahmen eines Immobilientransaktionsprozesses.
9.3 Die Nutzung der Berichte zu Werbezwecken durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Holling Services.
9.4 Holling Services ist berechtigt, anonymisierte Daten aus den Checks für statistische Zwecke, Produktentwicklung und Qualitätssicherung zu verwenden.
10.1 Holling Services verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der mit dem Objekt verbundenen Personen gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2 Die erhobenen Daten (Kontaktdaten, Objektdaten, Fotodokumentation, Prüfergebnisse) werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung, zur Qualitätssicherung und zur gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation verwendet.
10.3 Daten werden nicht an Dritte verkauft. Eine Weitergabe erfolgt nur an: Subunternehmer und Prüfpartner, soweit für die Leistungserbringung notwendig; Behörden auf gesetzliche Anforderung; Versicherungen auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers.
10.4 Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit gemäss DSG. Anfragen sind schriftlich an Holling Services zu richten.
10.5 Prüfberichte und zugehörige Daten werden für die Dauer von 10 Jahren archiviert, um gesetzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen.
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen — insbesondere Objektdaten, Mängel, technische Berichte und Geschäftsinformationen — gegenüber Dritten geheim zu halten.
11.2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von 5 Jahren.
11.3 Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder auf gesetzliche Anforderung offengelegt werden müssen.
12.1 Für Handwerks- und Sanierungsunternehmen, die mit Holling Services eine Partnerschaftsvereinbarung abschliessen (nachfolgend «Partnerfirmen»), gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
12.2 Holling Services empfiehlt Partnerfirmen gegenüber Auftraggebern auf der Basis von Eignung, Verfügbarkeit und regionaler Nähe. Ein Rechtsanspruch auf Empfehlung oder Auftragserteilung besteht nicht.
12.3 Partnerfirmen verpflichten sich, empfohlene Aufträge professionell und termingerecht auszuführen und Holling Services über die Auftragsabwicklung zu informieren.
12.4 Partnerfirmen dürfen das Hydro-Sentinel-Logo und die Bezeichnung «Hydro-Sentinel Empfehlungspartner» nur mit schriftlicher Genehmigung von Holling Services verwenden.
12.5 Partnerschaftsvereinbarungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.
13.1 Holling Services ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
13.2 Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Holling Services weist in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hin.
14.1 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
14.2 Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Holling Services GmbH (Guntershausen bei Aadorf), sofern zwingende gesetzliche Vorschriften keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
14.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.4 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
| Norm | Inhalt | Relevanz |
|---|---|---|
| OR Art. 394 ff. | Auftragsrecht | Grundlage des Dienstleistungsvertrags |
| OR Art. 404 | Jederzeitiger Widerruf / Auftrag zur Unzeit | Stornierungsrecht und Schadenersatzpflicht |
| OR Art. 97 ff. | Haftung bei Nichterfüllung | Haftungsgrundlage |
| OR Art. 101 | Haftung für Hilfspersonen | Prüfer als Erfüllungsgehilfen |
| DSG (SR 235.1) | Datenschutzgesetz | Verarbeitung personenbezogener Daten |
| URG (SR 231.1) | Urheberrechtsgesetz | Schutz der Berichte und Methodik |
| SIA-Normen | Schweiz. Ingenieur- und Architektenvereinigung | Massstab für SIA-konforme Dokumentation |
«Objekt» bezeichnet eine einzelne Liegenschaft, ein Gebäude oder eine klar abgegrenzte Einheit (z.B. ein Mehrfamilienhaus), für die ein Check beauftragt wird.
«Check» bezeichnet die vollständige Inspektion und Dokumentation eines Objekts gemäss Art. 2 dieser AGB.
«Prüfer» bezeichnet den von Holling Services eingesetzten, zertifizierten Hydro-Sentinel-Inspektor.
«Bericht» bezeichnet das strukturierte PDF-Dokument mit den Ergebnissen des Checks.
«Arbeitstage» bezeichnet Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Holling Services.
Holling Services GmbH — Hydro-Sentinel Gebäude-Check-Dienste
Hauptstrasse 108 · 8357 Guntershausen bei Aadorf · Schweiz
holger@holling.ch ·
+41 78 422 4777 ·
www.hydrosentinel.online
Stand: Juni 2026